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LokalesDüsseldorf
15. Oktober 2008 - 11:27 Uhr
Alles nur geklaut
von Gleb Karbachinsky
Die Angebote sind verlockend, aktuelle Filme kostenlos online zu sehen. Doch wer sich versuchen lässt, macht sich strafbar.
 
 

Einen Film im Internet anzuschauen, ohne ihn auf der Festplatte zu haben, nennt man „Streaming“. Das Prinzip ist dasselbe wie bei dem Videogiganten „Youtube“: Dort kann jeder Videos hochladen und der Öffentlichkeit anbieten. Seit einigen Monaten explodiert das Streamangebot an aktuellen Kinofilmen in Deutschland. Es werden täglich mehr und mehr Dateien hochgeladen und angeschaut.

Wer meint, kostenlos neueste Kinohits sehen zu dürfen, ist naiv
Doch ist das anschauen solcher „Streams“ legal? Klarheit zwischen dem Klausel -und Paragraphenchaos schafft Arno Lampmann, Spezialist und Medienanwalt aus Köln, der sich dem Internet verschrieben hat. „Es hängt vor allem davon ab, ob es für den Zuschauer ersichtlich ist, dass es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Im Fall von aktuellen Kinofilmen müsste man schon ziemlich naiv sein, um das nicht zu erkennen. So jemand würde es aber auch nicht schaffen, auf solchen Seiten zurechtzukommen“, meint der Jurist.

Die Vorschrift wurde im Vergleich zur alten Rechtslage verschärft. Früher musste der User wissen, dass die Vorlage rechtswidrig hergestellt worden war. In der Praxis ist das fast unmöglich zu wissen. Jetzt reicht es, dass der User erkannt hat, dass es sich um offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachtes Material handelt. Die Beweisführung dürfte leichter sein, da es nun ausreicht, dass die Seite, auf der das Streaming angeboten wird, „merkwürdig“ aussieht.

Bei solchen Online-Stream-Pages erwirbt man keine Lizenz und auch derjenige, welcher die Filme eingestellt hat, hat keine Lizenz dafür. Meistens handelt es sich um illegale Aufnahmen mit einer Videokamera. Zumindest bei sehr aktuellen Filmen ist es so. Eine hundertprozentig legale Alternative bieten DSL-Anbieter. Man schaut sich die Filme in guter Qualität über das Internet an – und zahlt pro Film.

Genauso wie bei Senderpaketen von Premiere. Nur das man eben nicht komplette Senderpakete bucht, sondern für den einzelnen Film bezahlt. Es gibt auch legale Onlinestream-Pages, wo man Filme und Serien anschauen kann. Beispielsweise www.rtl-now.de ist so eine, aber dort ist eben auch nicht jede Sendung des Angebotes kostenlos. Einige müssen ebenfalls vom Zuschauer bezahlt werden.

„Also im Prinzip sind alle Seiten verboten, welche urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis vom Inhaber des Copyrights verbreiten.“, so Lampmann. Also auch Videos bei Youtube, die oft mit geschützter Musik unterlegt sind.

Rund eintausend Videos täglich muss die Video-Plattform wegen Urheberrechtsverletzung löschen. „Es gibt keinen Unterschied zwischen Streaming und Download, solange die Daten temporär auf der Festplatte landen. Denn für wie lange man etwas runterlädt, ist dem Urheberrechtsgesetz (kurz UrHG) ziemlich egal. Der enttsprechende Paragraf dafür ist der §16 des UrHG. Da der Anbieter auf Youtube ganz sicher nicht die Erlaubnis des Rechteinhabers hatte, ist das Hochladen bereits illegal.

Das große Problem ist die so genannte Zwischenspeicherung
Aber Youtube hat Verträge mit den vier großen Labels EMI, Warner, Universal und Sony. Diese erlauben ihnen Zugriff auf das System der Seite und Youtube bezahlt die Labels. Was genau Youtube dafür bekommt, weiß man allerdings nicht. Möglicherweise dürfen die Nutzer nun im Gegenzug lizenzierte Werke oder Eigenproduktionen, die Teile solcher Werke enthalten, problemlos bei Youtube hochladen.

Was den Majorlabels nicht passt, können sie selbstständig entfernen. Bei zwielichtigen Internetseiten stellt sich aber immer noch folgende Frage: Macht sich da nicht eigentlich eher derjenige, der es anbietet, strafbar und nicht der, der es sich ansieht?

Wenn jemand zum Beispiel eine Leinwand in seinem zur Straße offenem Garten aufstellt und einen aktuellen Kinofilm vorführt, macht man sich beim zugucken ja auch nicht strafbar. So sehen das viele, aber aktuelle Kinofilme haben im Internet meistens eine schlechte Qualität, so dass es sich gar nicht lohnt, solche Filme anzuschauen. „Das einzige Problem für den Nutzer ist die Zwischenspeicherung. Das Anschauen von offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Streams ist tatsächlich illegal, da damit eine Vervielfältigung des Werks einhergeht“, sagt Lampmann. Momentan sollte man auf jeden Fall die Finger von Seiten lassen, die einem merkwürdig vorkommen.


 

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